Revaskularisierung von Patienten mit einer Hauptstammstenose im Bereich des linken Herzgefäßsystems
- Die koronare Herzerkrankung ist als führende Todesursache der westlichen Welt von großer Bedeutung. Trotz dieser immensen Bedeutung stützen sich die Leitlinien zur Therapie der linkskoronaren Hauptstammstenose auf über 30 Jahre alte Literatur. Ziel der Arbeit war es daher den Behandlungserfolg dreier verschiedener Therapien zu vergleichen. Dafür wurde ein monozentrisches Kollektiv mit der Diagnose Hauptstammstenose nach konservativer, interventioneller oder koronarchirurgische Therapie hinsichtlich der Parameter MACCE-Rate, Angina pectoris und Dyspnoe untersucht. Im Ergebnis ließ sich festhalten, dass zwischen den Therapien kein signifikanter Unterschied bezüglich der untersuchten Parameter vorlag. Insbesondere konnte ein Hinweis darauf gegeben werden, dass die minimal-invasive interventionelle Therapie bei richtiger Indikationsstellung, mit schlüssigem Ischämienachweis zu ähnlichen klinischen Verläufen führt wie bei Patienten, die wegen einer Hauptstammstenose operiert wurden.
Author: | Christiane LeisseGND |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:294-33235 |
Subtitle (German): | Vergleich eines interventionellen mit einem operativen Vorgehen |
Referee: | Andreas MüggeORCiDGND, Georg SabinGND |
Document Type: | Doctoral Thesis |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2012/01/02 |
Date of first Publication: | 2012/01/02 |
Publishing Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek |
Granting Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät |
Date of final exam: | 2011/11/08 |
Creating Corporation: | Medizinische Fakultät |
GND-Keyword: | Stenose; Angina pectoris; Atemnot; Herzkrankheit; Ischämie |
Institutes/Facilities: | Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil, Medizinische Klinik II, Kardiologie und Angiologie |
Dewey Decimal Classification: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit |
faculties: | Medizinische Fakultät |
Licence (German): | Keine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht |