Untersuchung der Einstellung psychisch Erkrankter zur Videoüberwachung auf einer geschlossen geführten psychiatrischen Station
- In einigen Psychiatrien wird Videoüberwachung angewandt. 01/2009 erging ein Erlass des MAGS zur Genehmigung dieser. Als Rechtsgrundlage wurde der §6b des BDSG angeführt. Dieses wurde nachfolgend kontrovers diskutiert. In dieser Untersuchung wurde die Akzeptanz von Videoüberwachung in der Psychiatrie durch psychiatrische Patienten untersucht. Von 04/2009 bis 09/2009 wurden auf der geschlossenen Station der Klinik für Psychiatrie des EVK Gelsenkirchen 213 Patienten, mittels eines Fragebogens zu ihre Einstellung zur Videoüberwachung befragt. Die Ablehnung oder Zustimmung war von zahlreichen Bedingungen abhängig. Es zeigten sich interessante Korrelationen zwischen Diagnosen, Geschlecht, Nationalität, Unterbringungsmodus, Fixierung/Isolierung und Krankheitseinsicht einerseits sowie der Einstellung zur Videoüberwachung andererseits.
Author: | Morana Schütze |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:294-33103 |
Referee: | Eckhard KlieserGND, Christine NorraGND |
Document Type: | Doctoral Thesis |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2011/12/07 |
Date of first Publication: | 2011/12/07 |
Publishing Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek |
Granting Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät |
Date of final exam: | 2011/10/11 |
Creating Corporation: | Medizinische Fakultät |
GND-Keyword: | Videoüberwachung; Psychiatrie; Umfrage; Einstellung; Untersuchung (Medizin) |
Dewey Decimal Classification: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit |
Licence (German): | Keine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht |