Untersuchung der Einstellung psychisch Erkrankter zur Videoüberwachung auf einer geschlossen geführten psychiatrischen Station

  • In einigen Psychiatrien wird Videoüberwachung angewandt. 01/2009 erging ein Erlass des MAGS zur Genehmigung dieser. Als Rechtsgrundlage wurde der §6b des BDSG angeführt. Dieses wurde nachfolgend kontrovers diskutiert. In dieser Untersuchung wurde die Akzeptanz von Videoüberwachung in der Psychiatrie durch psychiatrische Patienten untersucht. Von 04/2009 bis 09/2009 wurden auf der geschlossenen Station der Klinik für Psychiatrie des EVK Gelsenkirchen 213 Patienten, mittels eines Fragebogens zu ihre Einstellung zur Videoüberwachung befragt. Die Ablehnung oder Zustimmung war von zahlreichen Bedingungen abhängig. Es zeigten sich interessante Korrelationen zwischen Diagnosen, Geschlecht, Nationalität, Unterbringungsmodus, Fixierung/Isolierung und Krankheitseinsicht einerseits sowie der Einstellung zur Videoüberwachung andererseits.

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Metadaten
Author:Morana Schütze
URN:urn:nbn:de:hbz:294-33103
Referee:Eckhard KlieserGND, Christine NorraGND
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2011/12/07
Date of first Publication:2011/12/07
Publishing Institution:Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek
Granting Institution:Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät
Date of final exam:2011/10/11
Creating Corporation:Medizinische Fakultät
GND-Keyword:Videoüberwachung; Psychiatrie; Umfrage; Einstellung; Untersuchung (Medizin)
Dewey Decimal Classification:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit
Licence (German):License LogoKeine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht