Wirksamkeit einer Salvage-Ganzhirnbestrahlung nach initialer Chemotherapie bei primärem ZNS-Lymphom

  • \(\bf Problem:\) Nach Primärtherapie von ZNS-Lymphomen mit Chemotherapie (CTX) nach dem "Bonner Protokoll" kommt es gelegentlich zu Therapieversagen. Es wird untersucht, wie wirksam eine potentiell neurotoxische Radiotherapie (RT) bei Therapieversagen ist und ob ihre Effektivität von der klinischen Situation vor Applikation oder dem Applikationszeitpunkt abhängt. \(\bf Methode:\) Es wurden die klinischen Daten von 50 Patienten mit Bonner-CTX und anschließender Salvage-RT retrospektiv ausgewertet. \(\bf Ergebnis:\) Die Ansprechrate nach RT lag bei 63% (40% komplette und 23% partielle Remission). Das Überleben (ÜL) und progressionsfreie ÜL nach RT betrug 12 und 20 Monate. Die Situation vor RT und deren Zeitpunkt hatten keinen signifikanten Einfluss auf das Ansprechen oder ÜL nach RT. \(\bf Diskussion:\) Die späte Anwendung der RT wirkt sich nicht negativ auf das Ansprechen auf die RT und das ÜL danach aus. Ein Verzögern ist zulässig, da es den Patienten in der frühen Krankheitsphase die Neurotoxizität der RT erspart.

Download full text files

Export metadata

Additional Services

Share in Twitter Search Google Scholar
Metadaten
Author:Johanna KirchbergGND
URN:urn:nbn:de:hbz:294-34672
Referee:Uwe SchlegelGND, Irenäus A. AdamietzORCiDGND
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2012/06/29
Date of first Publication:2012/06/29
Publishing Institution:Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek
Granting Institution:Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät
Date of final exam:2012/05/24
Creating Corporation:Medizinische Fakultät
GND-Keyword:Lymphom; Zentralnervensystem; Bestrahlung; Strahlentherapie; Chemotherapie
Institutes/Facilities:Knappschaftskrankenhaus Bochum, Klinik für Neurologie
Dewey Decimal Classification:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit
faculties:Medizinische Fakultät
Licence (German):License LogoKeine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht