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Entwicklungshilfe und Entwicklung
- In dieser Arbeit wurde unter Verwendung des Instrumentariums gepoolter Regressionsmodelle und der bivariaten Zeitreihenanalyse (Granger-Kausalitätstests) der Frage nachgegangen, ob staatliche Entwicklungshilfe positive Effekte bewirkt hat. Das Hauptaugenmerk lag hierbei auf der Überprüfung des Zusammenhangs zwischen Entwicklungshilfe und dem Prozess Menschlicher Entwicklung (hier dargestellt durch Veränderungen des HDI) auf der globalen Ebene, also bezogen auf die Gesamtheit der Empfänger. Die erzielten Ergebnisse untermauern die Hypothesen, dass Entwicklungshilfe erstens effektiver ist unter der Bedingung eines niedrigen Korruptionsniveaus und zweitens der Effekt der Entwicklungshilfe auf den Prozess Menschlicher Entwicklung wesentlich robuster nachgewiesen werden kann als auf das ebenfalls betrachtete Wirtschaftswachstum. Überraschend ist jedoch, dass für das afrikanische Erfolgsmodell Botswana kein robuster Effekt der erhaltenen Entwicklungshilfe nachgewiesen werden konnte.
Author: | Markus GeutingGND |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:294-12641 |
Subtitle (German): | globale statistische Analyse unter besonderer Berücksichtigung des Human Development Index und die Länderbeispiele Botswana und Namibia |
Referee: | Werner VoßGND, Uwe AndersenGND |
Document Type: | Doctoral Thesis |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2005/03/23 |
Date of first Publication: | 2005/03/23 |
Publishing Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek |
Granting Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Sozialwissenschaft |
Date of final exam: | 2005/01/28 |
Creating Corporation: | Fakultät für Fakultät für Sozialwissenschaft |
GND-Keyword: | Entwicklung / Indikator; Regressionsmodell; Wachstumsmodell; Zeitreihenanalyse; Schwarzafrika |
Dewey Decimal Classification: | Sozialwissenschaften / Sozialwissenschaften, Soziologie, Anthropologie |
faculties: | Fakultät für Sozialwissenschaft |
Licence (German): | Keine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht |