Histologische, elektronenmikroskopische, immunhistologische und IR-spektroskopische Untersuchungen an der Haut 2000 Jahre alter Moorleichen

  • Haut- und Haarproben von Moorleichen wurden histologisch, elektronenmikroskopisch, immunhistologisch und IR-spektroskopisch untersucht. Histologisch konnten bei allen Hautproben die Kollagenbündel des Koriums nachgewiesen werden. Epidermis war nicht erhalten. Elektronenoptisch waren bei allen Moorleichen Kollagenfasern mit einem Durchmesser von 45 - 110 nm und der typischen Periodizität zu erkennen. Bakteriensporen mit einem Durchmesser von 0,83 \(\pm\) 0,051 \(\mu\)m waren sichtbar. Keine der Hautproben zeigte eine Reaktivität mit den verwendeten Antikörpern. Spektroskopisch konnten Kollagen Typ-I und Typ-III in den Hautproben nachgewiesen werden. Anhand der IR-Spektren wurden äußerliche Veränderungen an Haut und Haaren der Moorleichen dokumentiert. Histologie, Elektronenmikroskopie und IR-Spektroskopie demonstrieren die guten Konservierungseigenschaften des Moores für den Kollagen-Anteil der Haut. Nur der äußere Teil von Haut und Haaren wurde durch Gerbungsprozesse verändert.

Download full text files

Export metadata

Metadaten
Author:Falk Georges BecharaORCiDGND
URN:urn:nbn:de:hbz:294-5333
Referee:Peter AltmeyerGND, Irmgard MüllerGND
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2002/08/13
Date of first Publication:2002/08/13
Publishing Institution:Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek
Granting Institution:Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät
Date of final exam:2002/05/28
Creating Corporation:Medizinische Fakultät
GND-Keyword:Moorleiche; Histologie; Immunohistologie; Elektronenmikroskopie; Infrarotspektroskopie
Institutes/Facilities:St. Josef-Hospital Bochum, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie
Dewey Decimal Classification:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit
faculties:Medizinische Fakultät
Licence (German):License LogoKeine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht