Teilnahmeverhalten ehemals asbeststaubexponierter Arbeiter an nachgehender Vorsorge
- Diese retrospektive Arbeit untersucht, ob Prädiktoren für das Teilnahmeverhalten an den durch die Gesundheitsvorsorge organisierten nachgehenden Vorsorgen ehemals asbeststaubexponierter Arbeiter vorliegen. 21.491 Versicherte wurden in "regelmäßige" (RT) und "unregelmäßige Teilnehmer" (UT) eingeteilt und bezüglich potenzieller Prädiktoren verglichen. Stärkster Prädiktor für eine regelmäßige Teilnahme war ein Ex- bzw. Nicht-Raucherstatus bei letzter Vorsorge. Bei der letzten Vorsorge lag das Alter in beiden Gruppen in der 7. Lebensdekade. Die RT rauchten insgesamt weniger und waren zum Ausgangszeitpunkt jünger. Die Analyse der Gesundheitsvariablen ergab kein eindeutiges Ergebnis. Kein relevanter Unterschied lag bezüglich des Geschlechts, der Wegstrecke zum Vorsorgeort und der Belastung durch Asbest vor. Der sozioökonomische Status konnte aufgrund der Datenlage nur eingeschränkt beurteilt werden. Die Partizipation von Rentnern sowie die Rauchaufgabe sollte besonders gefördert werden.
Author: | Franziska Barbara LöffelGND |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:294-51556 |
Referee: | Thomas BrüningORCiDGND, Klaus GolkaGND |
Document Type: | Doctoral Thesis |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2017/02/11 |
Date of first Publication: | 2017/02/11 |
Publishing Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek |
Granting Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät |
Date of final exam: | 2016/12/22 |
Creating Corporation: | Medizinische Fakultät |
Tag: | Asbest; Rauchen; Schadstoffbelastung; Vorsorge |
GND-Keyword: | Prävention; Präventivmedizin; Asbestbelastung; Partizipation; Alter |
Institutes/Facilities: | Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung |
Dewey Decimal Classification: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit |
faculties: | Medizinische Fakultät |
Licence (German): | Keine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht |