Zur Relevanz der Therapiezufriedenheit Erwachsener mit Aufmerksamskeitdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

  • Problem Zur Versorgungszufriedenheit Erwachsener mit ADHS existieren bislang keine Veröffentlichungen. Speziell über den Zusammenhang zwischen subjektiven Zufriedenheitsvariablen und Erfolgsparametern ist bei diesen Patienten nichts bekannt. Methode Zur Erhebung der Daten wurde ein speziell ausgearbeitetes Interview mit Fragen zur Person, Behandlung und Versorgungszufriedenheit erstellt und telefonisch durchgeführt. Ergebnisse Früher vorbehandelte Patienten, waren eher unzufrieden, im Gegensatz zu Patienten der Bochumer ADHS-Ambulanz, die deutlich zufriedener waren und unter spezifischer Medikation bessere Behandlungsergebnisse zeigten. Diskussion Nach Auswertung der Ergebnisse, zeigt sich in der Behandlung von ADHS-Patienten, ein deutlicher Mangel an spezifischen Ambulanzen, multimodaler und medikamentöser Therapie. Abschließend zeigt sich, dass die Erfassung der Patientenzufriedenheit eine wesentliche Einflussgröße im Behandlungsprozess ist und weiterhin etabliert werden sollte.

Download full text files

Export metadata

Additional Services

Share in Twitter Search Google Scholar
Metadaten
Author:Anna Maria MalikGND
URN:urn:nbn:de:hbz:294-31906
Referee:Wolfgang VollmoellerGND, Stephan HerpertzORCiDGND
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2011/10/18
Date of first Publication:2011/10/18
Publishing Institution:Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek
Granting Institution:Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät
Date of final exam:2011/04/14
Creating Corporation:Medizinische Fakultät
GND-Keyword:Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom; Zufriedenheit; Erwachsener; Ambulanz; Methylphenidat
Institutes/Facilities:LWL-Klinik Dortmund für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
Dewey Decimal Classification:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit
faculties:Medizinische Fakultät
Licence (German):License LogoKeine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht