Vergleich des psychischen Befundes in psychiatrischen, nervenärztlichen und neurologisch-psychiatrischen Gutachten nach §106 und §109 SGG für Sozialgerichte in NRW

  • Es wird ein Vergleich des psychischen Befundes in psychiatrischen Gutachten nach § 106 SGG und § 109 SGG für Sozialgerichte in NRW durchgeführt und die These formuliert, dass die Qualität in den Gutachten nach § 106 SGG besser ist. Es wird formuliert, dass ein psychischer Befund umso besser ist, je genauer er sich am AMDP-Schema orientiert. Es liegt ein Gutachtenkorpus von insgesamt 219 Gutachten vor (201 Gutachten § 106 SGG, 18 Gutachten § 109 SGG). Es finden sich Vorteile zugunsten der Gutachtengruppe § 106 SGG bezüglich der quantitativen Erwähnung von Haupt- und Nebengruppen, in einem weiteren Vergleich ergeben sich jedoch Vorteile zugunsten der Gutachtengruppe § 109 SGG. Eine Interpretation der Ergebnisse fällt auch aufgrund der unterschiedlichen Gruppengröße schwer, weitere Untersuchungen sind erforderlich, um möglicherweise bestehende Qualitätsunterschiede aufzudecken.

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Metadaten
Author:Simon KirchbergGND
URN:urn:nbn:de:hbz:294-35119
Referee:Thomas ZeitGND, Georg JuckelORCiDGND
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2012/07/24
Date of first Publication:2012/07/24
Publishing Institution:Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek
Granting Institution:Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät
Date of final exam:2012/05/22
Creating Corporation:Medizinische Fakultät
GND-Keyword:Vergleich; Befund; Psychiatrisches Gutachten; Rentenversicherung; AMDP-System
Dewey Decimal Classification:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit
faculties:Medizinische Fakultät
Licence (German):License LogoKeine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht