Die Freilassung durch Schatzwurf in den Urkunden der karolingischen, sächsischen und salischen Kaiser und Könige
- Der Schatzwurf ist eine symbolische Handlung, bei der der freizulassende Unfreie dem Freilasser einen Denar darbietet, den dieser ihm aus der Hand schlägt. Die Untersuchung zu dieser Freilassung bezieht sich auf Fragen zum freizulassenden Unfreien, zum dann Freigelassenen und zum Schatzwurf. Die Beantwortung dieser Fragen kann im Wesentlichen nur aufgrund von Indizien erfolgen. Ergebnis ist: Die Unfreien müssten von gehobenem sozialen Status sein. Sie werden völlig frei und ihre Existenz als Freie müsste durch Landbesitz, Amt, Beruf oder Heirat gesichert sein. Die Freilassung durch Schatzwurf ist dem König vorbehalten. Sie ist offenbar nur fränkische Tradition und müsste ein symbolischer Freikauf sein. Ein bestimmter Vollzugsort ist nicht feststellbar. Eine kurze diplomatische Betrachtung der Urkunden ergibt, dass sie keine Mandate, sondern einfache Diplome sind. Ob sie überwiegend beweisend (notitiae) oder rechtsetzend (cartae) sind, lässt sich nicht entscheiden.
Author: | Ute MaassGND |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:294-20669 |
Subtitle (German): | Studien zur Freilassungspraxis frühmittelalterlicher Herrscher |
Referee: | Werner BergmannGND, Michael OberweisGND |
Document Type: | Doctoral Thesis |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2007/12/12 |
Date of first Publication: | 2007/12/12 |
Publishing Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek |
Granting Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Geschichtswissenschaft |
Date of final exam: | 2007/04/17 |
Creating Corporation: | Fakultät für Geschichtswissenschaft |
GND-Keyword: | Unfreier; Unfreiheit; Freigelassener; Freilassung; Fränkisches Reich / Königsurkunde |
Dewey Decimal Classification: | Geschichte und Geografie / Geschichte Deutschlands |
faculties: | Fakultät für Geschichtswissenschaft |
Licence (German): | Keine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht |