Anamnesen in psychiatrischen Gutachten für Sozialgerichte in NRW mit einem Vergleich der Gutachten nach § 106 SGG und § 109 SGG

  • Die Arbeit klärt die Frage wie ausführlich sich heutige Anamnesen in psychiatrischen Gerichtsgutachten für Sozialgerichte darstellen und ob sich Gutachten erstellt nach §§ 106 SGG bzw. 109 SGG unterscheiden. Dazu wurden in deskriptiver Form Daten erhoben. Die Ausführlichkeit von 229 Anamnesen wurde anhand eines aus 6 Hauptgruppen bestehenden Anamnesekatalogs untersucht, der 96 Items abbildete. SPSS 15 überprüfte die nach § 106 SGG und § 109 SGG erstellten Gutachten auf Unterschiede. In den ausgewerteten Gutachten waren wesentliche Bereiche der geforderten Inhalte gutachterlicher Bewertung vorhanden. Im Vergleich zu früheren Gutachten zeigen sich deutliche Verbesserungen. Defizite finden sich bei sozialmedizinischen Aspekten. Das Dienstverhältnis beeinflusst die Ausführlichkeit der Anamnesen. Sachverständige aus dem Klinikbereich ermitteln ausführlicher. Nach § 109 SGG erstellte Gutachten unterscheiden sich nur unwesentlich von den im Regelfall erstellten Gutachten nach § 106 SGG.

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Metadaten
Author:Theo KlinkenbergGND
URN:urn:nbn:de:hbz:294-42172
Referee:Thomas ZeitGND, Georg JuckelORCiDGND
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2014/09/25
Date of first Publication:2014/09/25
Publishing Institution:Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek
Granting Institution:Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät
Date of final exam:2014/02/04
Creating Corporation:Medizinische Fakultät
GND-Keyword:Anamnese; Rente; Migration; Gutachten; Gerichtlicher Sachverständiger
Dewey Decimal Classification:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit
faculties:Medizinische Fakultät
Licence (German):License LogoKeine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht