Die Geschichte der Armprothese unter besonderer Berücksichtigung der Leistung von Ferdinand Sauerbruch (1875-1951)

  • Zur Geschichte der Armprothetik liegen einschlägige Darstellungen vor. Weder die Entwicklungs- noch die Rezeptionsgeschichte des Sauerbruchverfahrens, das über 50 Jahre eine Faszination auf die Chirurgen ausstrahlte, hat bisher in der wissenschaftshistorischen Literatur größere Bedeutung erfahren. Die Ausbildung der operativen Methode Sauerbruchs sowie der orthopädischen Technik werden in ihren einzelnen Schritten unter Einbeziehung der historischen und sozialen Rahmenbedingungen rekonstruiert. Die Zusammenarbeit von Chirurgen und Technikern wird untersucht und das Wechselspiel zweier unterschiedlicher Denkweisen betrachtet. Abgegrenzt wird das Sauerbruchverfahren von den operativen Methoden Krukenbergs, Vanghettis und Walchers, die ebenfalls die Konstruktion eines willkürlich bewegbaren Ersatzgliedes zum Ziel hatten. Zwei Nachuntersuchungen von Armamputierten als Zeitzeugen, die mit Prothesen nach Sauerbruch und nach Krukenberg versorgt waren, runden die Studie ab.

Download full text files

Export metadata

Additional Services

Share in Twitter Search Google Scholar
Metadaten
Author:Martin Friedrich KarpaGND
URN:urn:nbn:de:hbz:294-13687
Referee:Irmgard MüllerGND, Thomas Armin SchildhauerORCiDGND
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2005/07/27
Date of first Publication:2005/07/27
Publishing Institution:Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek
Granting Institution:Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät
Date of final exam:2005/05/10
Creating Corporation:Medizinische Fakultät
GND-Keyword:Sauerbruch-Hand; Weltkrieg (1914-1918); Handprothese; Krukenberg-Plastik; Schlesinger, Georg
Institutes/Facilities:Institut für Geschichte der Medizin
Dewey Decimal Classification:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit
faculties:Medizinische Fakultät
Licence (German):License LogoKeine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht