Problemorientiertes Lernen und Kleingruppen im Medizinstudium

  • Medizinstudierende (n = 492) wurden fragebogenbasiert zum Gruppenfunktionieren (GF) und weiteren Faktoren im Problemorientieren Lernen (POL) im Reformstudiengang (iRM) befragt. Die Studie untersucht Zusammenhänge zwischen Studienerfolg (Prüfungserfolg sowie Studienabbruchsvorhaben) sowie GF und individueller Lernzeit. Die POL-Gruppen funktionieren gut, Prüfungserfolg hängt jedoch weder von Lernzeit noch von GF ab. Wer sich in der Gruppe wohlfühlt, denkt seltener an einen Abbruch des Studiums. Bezüglich des Studienmisserfolgs wurden "vulnerable" Personengruppen und Ansprechpartner identifiziert. Zwischen POL und einem dazugehörigem Physiologie-Seminar gibt es eine hohe Korrelation des GF. POL-Gruppen funktionieren mit der Zeit meist besser, sind produktiver. Die Studienergebnisse unterstreichen die Bedeutung sozialer Eingebundenheit für den Studienerfolg und unterstützen eine zeitliche und formatübergreifende Konstanthaltung der POL-Gruppen.

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Metadaten
Author:Leonie Hildegard MalburgGND
URN:urn:nbn:de:hbz:294-62056
DOI:https://doi.org/10.13154/294-6205
Subtitle (German):eine Querschnittsanalyse zum Gruppenfunktionieren im Problemorientierten Lernen des integrierten Reformstudiengangs Medizin an der Ruhr-Universität Bochum
Referee:Thorsten SchäferGND, Hans Joachim TrampischORCiDGND
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2018/12/13
Date of first Publication:2018/12/13
Publishing Institution:Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek
Granting Institution:Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät
Date of final exam:2018/11/08
Creating Corporation:Medizinische Fakultät
GND-Keyword:Problemorientiertes Lernen; Tutor; Curriculum; Studienabbruch; Medizinstudium
Institutes/Facilities:Institut für Physiologie
Dewey Decimal Classification:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit
faculties:Medizinische Fakultät
Licence (German):License LogoKeine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht