Expertenrat für Dermatologie und Neurologie im Internet bei dem Health-Online-Service Multimedica

  • Einleitung Zwei Drittel der Ärzte glauben medizinische Information im Internet sei ihrer Weiterbildung förderlich. Gegenstand dieser Untersuchung war der größte medizinische Onlinedienst für Ärzte. Untersucht wurde der Expertenrat, insbesondere für Dermatologie und Neurologie. Material und Methode Die an die Expertenräte gestellten Fragen wurden in definierten Zeiträumen ausgezählt und nach Fragen zu Therapie, Pathogenese und Diagnostik, sowie nach Erkrankungsgruppen klassifiziert. Ergebnisse Die häufigsten Fragen wurden zur Therapie von Durchblutungsstörungen und Blutungen des Gehirns gestellt. An zweiter Stelle standen Fragen zu Therapie von Erythematösen, erythematosquamösen und papulösen Hauterkrankungen. Die Anfragenhäufigkeit hat im Untersuchungszeitraum stetig zugenommen. Diskussion Das Internet wird als Kommunikations- und Weiterbildungsforum von Ärzten zunehmend genutzt. Der Expertenrat findet bei Ärzten große Akzeptanz, allerdings fehlen Bilder im Expertenrat.

Download full text files

Export metadata

Additional Services

Share in Twitter Search Google Scholar
Metadaten
Author:Dietmar DaichendtGND
URN:urn:nbn:de:hbz:294-8120
Subtitle (German):eine vergleichende Untersuchung
Referee:Martina Bacharach-BuhlesGND, Markus StückerGND
Document Type:Doctoral Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2003/08/27
Date of first Publication:2003/08/27
Publishing Institution:Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek
Granting Institution:Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät
Date of final exam:2003/06/05
Creating Corporation:Medizinische Fakultät
GND-Keyword:Experte / Persönlicher Rat; Hautarzt; Neurologe; Portal (Internet) / Nutzung / Intensität; Medizinischer Sachverständiger
Dewey Decimal Classification:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit
faculties:Medizinische Fakultät
Licence (German):License LogoKeine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht