Fahrverhalten bei Patienten mit Narkolepsie
- Durch Tagesschläfrigkeit können bei Narkoleptiker Probleme im Straßenverkehr verursacht werden. Die Untersuchung vergleicht neuropsychologische Tests und Fahrsimulatoruntersuchungen. Untersucht wurden medikamentös therapierte Narkoleptiker mittels einer neuropsychologischen Testung sowie einer Fahrsimulatortestung und es wurden 100 Fragebögen zum Fahrverhalten ausgewertet. Im Fahrsimulator war die Absolutzahl der Unfälle erhöht. In der neuropsychologischen Testung ergaben sich signifikant schlechtere Leistungen bei den Narkoleptikern. In der Fragebogenuntersuchung hatten Narkoleptiker unter 40 Jahren eine vergleichbare Unfallhäufigkeit wie gesunde Personen. Bei den über 40-jährigen Narkoleptikern lässt sich nach Diagnosestellung eine geringere Unfallrate nachweisen. Zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit sind Fahrsimulatoren geeignet. Insgesamt zeigten die Ergebnisse, daß ein generelles Fahrverbot bei Narkolepsie nicht angebracht ist.
Author: | Nicole MüllerGND |
---|---|
URN: | urn:nbn:de:hbz:294-7810 |
Subtitle (German): | Untersuchung mittels Fragebogen, neuropsychologischer Testung und Fahrsimulator |
Referee: | Sylvia KotterbaGND, Joachim KlieserGND |
Document Type: | Doctoral Thesis |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2003/07/21 |
Date of first Publication: | 2003/07/21 |
Publishing Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek |
Granting Institution: | Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät |
Date of final exam: | 2003/05/06 |
Creating Corporation: | Medizinische Fakultät |
GND-Keyword: | Narkolepsie; Fahrtüchtigkeit; Hypersomnie / Tag; Fahrsimulator; Neuropsychologischer Test |
Institutes/Facilities: | Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil, Neurologische Universitätsklinik und Poliklinik |
Dewey Decimal Classification: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Medizin, Gesundheit |
faculties: | Medizinische Fakultät |
Licence (German): | Keine Creative Commons Lizenz - es gelten der Veröffentlichungsvertrag und das deutsche Urheberrecht |