Das neue Widerrufsrecht in der Falllösung
- Mit Wirkung zum 13.06.2014 wurden zur Umsetzung der
Verbraucherrechterichtlinie \(2011/83/EU^{1}\) die Regelungen
zum Verbraucherschutz umfassend geändert\(^{2}\). Von diesen
Änderungen ist auch das ausbildungsrelevante Widerrufsund Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen betroffen, das stellenweise vollständig neu geregelt wurde. Der folgende Beitrag nimmt diese Änderung zum Anlass, die neue Rechtslage klausurtyisch aufzubereiten beginnend mit derDarstellung der Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen und den (nunmehr ehemaligen) Haustürgeschäften Ausübung des Widerrufs und dessen Rechtsfolgen eingegangen.
\(\bf 1\) Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. EU 2011 Nr. L 304, S. 64.
\(\bf 2\) Durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013, BGBl. I 2013, S. 3642.